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krino. Philosophische Gesellschaft Bern

25.04.2024

Prof. Dr. Corinna Mieth (Ruhr-Universität Bochum)

Blinde Flecken in Kants Selbstzweck-Formel des Kategorischen Imperativs: Was bedeutet es, jemanden nicht als Zweck an sich selbst zu behandeln?

Ziel des Vortrags ist es, ein differenzierteres Verständnis für den "negativen" Teil der Selbstzweck-Formel zu entwickeln. Was bedeutet es, andere nicht als Zweck an sich selbst zu behandeln? Auf den ersten Blick könnte man meinen, dies bedeute, andere als bloße Mittel zu behandeln, und in der Tat hat sich die Kant-Literatur hauptsächlich auf diese Art von Fehlverhalten konzentriert. Aber es gibt noch weitere Kategorien von moralischem Fehlverhalten, die durch das Instrumentalisierungsverbot nicht erfasst werden. Wenn wir jemandem in Not, dem wir leicht helfen könnten, nicht helfen, sondern ihn einfach ignorieren, dann behandeln wir ihn nicht als bloßes Mittel für unsere eigenen Zwecke, wir behandeln ihn aber auch nicht als Selbstzweck. Und wer jemanden, der ihm im Weg steht, einfach aus dem Weg räumt, behandelt ihn weder als bloßes Mittel noch als irrelevante Sache und auch nicht als Selbstzweck, sondern als bloßes Hindernis. Im ersten Teil des Vortrags werden wir die Bedeutung der Unterscheidung zwischen (1) der Behandlung oder Betrachtung einer Person als Mittel, (2) als irrelevante Sache oder (3) als Hindernis erläutern. Diese Unterscheidungen können als Unterkategorien des "Sache"-Teils der Person-Sache-Unterscheidung betrachtet werden, die in Kants Ethik eine zentrale Rolle spielt und die das Thema des zweiten Teils des Vortrags ist. Im dritten Teil werden wir allerdings sehen, dass die Unterscheidung zwischen Selbstzweck oder Personen einerseits und Sachen andererseits eine wichtige Art von moralischem Fehlverhalten noch nicht erfasst: Wir können andere als negative Zwecke behandeln. Das ist dann der Fall, wenn die Schädigung anderer der eigentliche Zweck unseres Handelns ist.

Donnerstag 18.15 Uhr
Referat ca. 1 Std., anschliessend Diskussion
Hörsaal F-122, Unitobler, Lerchenweg 36, 3012 Bern